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Wissenswertes über Marokko

Das Königreich Marokko hat etwas über 30 Mio. Einwohner. Die Wirtschaftszentren sind Casablanca, Tanger und Rabat.

2003 betrug das Haushaltsdefizit -3,6% (2002: -4,3%) des Bruttoinlandsprodukts (BIP), die Inflation lag bei 1,2% (2002: 2,8%; Prognose 2004: 2,0%). Das BIP nahm 2003 um +5,5% zu (2002: +3,2 %; Prognose 2004: +4%).

Die Gesamtimporte betrugen im Jahr 2003 aus marokkanischer Sicht rund 135 Mrd. DH (2002: 129,3 Mrd DH), was einem Plus von rund 5 Mrd. DH entspricht (+4%). Die Gesamtexporte beliefen sich auf 83 Mrd. DH (2002: 85,6 Mrd. DH) und verzeichneten damit einen Rückgang von rund 3 Mrd. DH (-3,6%).

Als Außenhandelspartner Marokkos nahm Deutschland 2003 unter den Exportländern Platz 5 ein und unter den Importländern Platz 4.

Die Exporte nach Deutschland beliefen sich 2003 aus marokkanischer Sicht auf rund 2,9 Mrd. DH (2002: 3,6 Mrd. DH). (Die vom Statistischen Bundesamt angegebenen Werte liegen sogar deutlich höher, was auf unterschiedliche Berechnungen zurückgeführt werden kann; die Importe Deutschlands aus Marokko erreichten demnach im Jahr 2003 eine Höhe von rund 490 Mio. Euro / ~ 4,9 Mrd. DH).

Die Importe aus Deutschland nach Marokko lagen 2003 aus marokkansicher Sicht bei rund 7 Mrd. DH (2002: 6,9 Mrd. DH). (Die vom Statistischen Bundesamt angegebenen Werte liegen auch hier deutlich höher; die Exporte Deutschlands nach Marokko erreichten demnach im Jahr 2003 eine Höhe von rund 892 Mio. Euro / ~ 8,9 Mrd. DH).

2002 befand sich Deutschland noch auf Platz 6 der marokkanischen Export- und Importpartner. Damit ist in beiden Bereichen in der Rangfolge eine positive Entwicklung festzustellen.

Im Hinblick auf die Direktinvestitionen und privaten Anleihen belegte Deutschland im Jahr 2003 mit 147,4 Mio. DH Platz 9 unter den internationalen Investoren in Marokko.

Am 1. März 2000 ist das Assoziierungsabkommen zwischen Marokko und der EU zur Errichtung einer Freihandelszone in Kraft getreten. Seit Anfang 1997 werden Lieferungen von Industriewaren aus der EU durch den schrittweisen Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen begünstigt.

Marokko hat eine liberale Wirtschaftsverfassung und verfolgt eine konsequente Liberalisierungspolitik, die eine Stärkung des privaten Sektors, die Aufhebung der Staatsmonopole und den Ausbau des Kapitalmarktes anstrebt. Für die Privatwirtschaft erforderliche gesetzliche Bestimmungen werden zunehmend eingeführt und aktualisiert.

Ausländischen Investoren werden Vorteile verschiedener Art gewährt. Die Vergünstigungen umfassen z. B. eine Ermäßigung des Zollsatzes für die im Rahmen der Investition importierten Anlagen und eine Befreiung von der Gewerbesteuer für die Dauer von fünf Jahren. Kapital und Gewinne aus Investitionsprojekten ausländischer Geschäftsleute können ohne Beschränkungen von und nach Deutschland transferiert werden.

Aktueller Konjunkturbericht:
pdf Bericht des Konjunkturzentrums für 2004


Prognosen über die wirtschaftliche Entwicklung in Marokko


Die Experten der Weltbank sowie Banken und internationale Investmentgesellschaften bescheinigen Marokko ein großes Wachstumspotential und stufen das Land als möglichen Zukunftsmarkt ein. Als potentielle Wachstumsbranchen sind vor allem die Bereiche Nahrungsmittel, Fischerei, Textil/Bekleidung, Chemie, Baugewerbe, Tourismus, Transportausrüstungen und Kommunikation zu nennen. Auch der Umweltmarkt kann für deutsche Unternehmen von besonderem Interesse sein.

Marokko hat mit der EU ein Assoziierungsabkommen abgeschlossen, dessen Ziel u.a. die schrittweise Realisierung eines ab 2010 zollfreien Warenverkehrs ist.

Derzeit laufen in Marokko verschiedene Struktur-maßnahmen an. Zu den Zielen gehören insbesondere eine Liberalisierung des Tele-kommunikationssektors, die Öffnung des Transportsektors, sowie der Wasser- und Energie-wirtschaft für ausländische Firmen.

Weitere Informationen zum Thema auch von der Deutschen Botschaft in Rabat

 
Mit Deutschland bestehende Abkommen
 
  • Investitionsschutzvertrag vom 31. August 1961
    Unterzeichnung des neuen Investitionsförderungs- und Schutzvertrags erfolgte am 06. August 2001

  •  
    Doppelbesteuerungsabkommen vom 07. Juni 1972, in Kraft getreten am 08. Oktober 1974

  •  
    Luftverkehrsabkommen vom 12. Oktober 1961, in Kraft getreten am 23. August 1963

  • Abkommen über die Seeschiffahrtsbeziehungen vom 24. November 1966, in Kraft getreten am 24. November 1966, neuer Vertragsentwurf wird verhandelt

  • Abkommen über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße
    vom 23. Juni 1985, in Kraft getreten am 26. September 1993

  •  
    Vertrag über die Rechtshilfe und Rechtsauskunft in Zivil- und Handelssachen vom 29.10.1985,
    in Kraft getreten am 23.06.1994

  •  
    Abkommen über Soziale Sicherheit vom 24. März 1981, in Kraft getreten am 01.08.1986

  •  
    Regierungsvereinbarung über die ggs. Rechtshilfe in Strafsachen vom 17.7.1958 (gleichzeitig Datum des Inkrafttretens)

  •  

    Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Veterinärwesen vom 21.Mai 2002



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