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Tipps für Geschäftsreisende


Für deutsche Staatsbürger sind Aufenthalte von bis zu 3 Monaten visumsfrei. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Marokko ist ein islamisches Land, was trotz aller Offenheit der Marokkaner stets respektiert werden sollte.

Einzige im Binnenhandel zugelassene Währungseinheit ist die nationale Währung Dirham
( 1 Euro ~ 11 Dirhams). Die Ein- und Ausfuhr der marokkanischen Währung ist untersagt. Die Einfuhr von größeren Barbeträgen (Devisen) muss beim Zoll deklariert werden, um eine spätere Ausfuhr zu gewährleisten.

Korrespondenzsprachen sind Arabisch (Amtssprache), Französisch (Geschäftssprache), Spanisch in Nordmarokko und zunehmend Englisch.

Aufenthaltsgenehmigung Carte de Séjour für Ausländer in Marokko:

Dokumente, die der örtlichen Polizeistelle bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung i.d.R. vorlegt werden müssen:

  • Eine Kopie des Reisepasses (bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung nicht notwendig)
  • Informationsbogen (erhältlich bei der Polizeistelle)
  • 6 Passbilder (besonderes Format)
  • Mietvertrag oder Eigentumsurkunde des Wohnsitzes
  • Arbeitsvertrag vom Arbeitsministerium beglaubigt
  • Für Studenten: Immatrikulationsbescheinigung oder Stipendienbescheinigung
  • Für Geschäftsleute: Kopie der Firmensatzung und Auszug aus dem Handelsregister
  • Für Freiberufler: Arbeitserlaubnis des Generalsekretariats der Regierung
  • Kopie der Heiratsurkunde
  • Eine Marke (Timbre) im Wert von 60DH

    Gültigkeit: Die Aufenthaltsgenehmigung ist 1 Jahr gültig.

    Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungsdauer des Antrags und der Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Ausweises (Carte de Séjour) kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit erhält man jedoch i.d.R. binnen einer Woche eine amtliche Vorabbestätigung (Récépissé), die bei Vorlage unter anderem an der Grenze oder auf Behörden die gleiche Gültigkeit wie der endgültige Ausweis hat.

    Kosten: Die Wertmarke in Höhe von 60 DH (erhältlich in den meisten Schreibwarenläden). Nach einem Aufenthalt in Marokko von mehr als 3 Jahren kann eine Aufenthaltsgenehmigung für 10 Jahre beantragt werden, deren Kosten sich auf 600 DH belaufen.


    Marokkanische Feiertage 2005


    Samstag, 1.1.
    :
    Neujahr
    Dienstag, 11.1.
    :
    Nationalfeiertag
    Freitag, 21.01.*
    :
    Aïd Al Adha - Hammelfest
    Donnerstag, 10.2.*
    :
    1er Moharram - Neujahr
    Montag, 21.04.*
    :
    Aïd Al Mawlid - Geburtstag des Propheten

    :

    Sonntag, 1.5.
    :
    Tag der Arbeit
    Samstag, 30.7.
    :
    Feierlichkeiten anlässlich der Amtseinführung (Thronbesteigung)


    Sonntag, 14.8.
    :
    Oued Eddahab
    Samstag, 20.8.
    :
    Tag der Revolution des Volkes und des Königs


    Sonntag, 21.8.
    :
    Tag der Jugend
    Mittwoch, 3.11.*
    :
    Aïd Al Fitre – Ende des Ramadan


    Sonntag, 6.11.
    :
    Marche Verte - Tag des Grünen Marsches


    Freitag, 18.11.
    :
    Unabhängigkeitstag


     
     
       
    *Die religiösen Feiertage sind nach dem moslemischen Mondkalender bewegliche Feiertage; i.d.R. ist bei religiösen Feiertagen auch der darauffolgende Tag ein arbeitsfreier Tag in den Behörden und Unternehmen.
     
     
    Weitere Tipps können Sie gern bei der Kammer erfragen
     
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