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Tipps
für Geschäftsreisende
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Für deutsche Staatsbürger
sind Aufenthalte von bis zu 3 Monaten visumsfrei.
Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens
sechs Monate gültig sein.
Marokko ist ein islamisches Land, was trotz
aller Offenheit der Marokkaner stets respektiert
werden sollte.
Einzige im Binnenhandel zugelassene Währungseinheit
ist die nationale Währung Dirham
( 1 Euro ~ 11 Dirhams). Die Ein- und Ausfuhr
der marokkanischen Währung ist untersagt.
Die Einfuhr von größeren Barbeträgen (Devisen)
muss beim Zoll deklariert werden, um eine
spätere Ausfuhr zu gewährleisten.
Korrespondenzsprachen sind Arabisch (Amtssprache),
Französisch (Geschäftssprache), Spanisch in
Nordmarokko und zunehmend Englisch.
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| Aufenthaltsgenehmigung
Carte de Séjour für Ausländer in Marokko:
Dokumente, die der örtlichen Polizeistelle bei der Beantragung
einer Aufenthaltsgenehmigung i.d.R. vorlegt
werden müssen:
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Eine
Kopie des Reisepasses (bei der Verlängerung
der Aufenthaltsgenehmigung nicht notwendig) |
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Informationsbogen
(erhältlich bei der Polizeistelle) |
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6 Passbilder
(besonderes Format) |
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Mietvertrag
oder Eigentumsurkunde des Wohnsitzes |
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Arbeitsvertrag
vom Arbeitsministerium beglaubigt |
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Für
Studenten: Immatrikulationsbescheinigung
oder Stipendienbescheinigung |
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Für
Geschäftsleute: Kopie der Firmensatzung
und Auszug aus dem Handelsregister |
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Für
Freiberufler: Arbeitserlaubnis des Generalsekretariats
der Regierung |
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Kopie
der Heiratsurkunde |
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Eine
Marke (Timbre) im Wert von 60DH |
Gültigkeit: Die
Aufenthaltsgenehmigung ist 1 Jahr gültig.
Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungsdauer
des Antrags und der Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung
in Form eines Ausweises (Carte de Séjour) kann
mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit
erhält man jedoch i.d.R. binnen einer Woche
eine amtliche Vorabbestätigung (Récépissé),
die bei Vorlage unter anderem an der Grenze
oder auf Behörden die gleiche Gültigkeit wie
der endgültige Ausweis hat.
Kosten: Die Wertmarke in Höhe von 60
DH (erhältlich in den meisten Schreibwarenläden).
Nach einem Aufenthalt in Marokko von mehr als
3 Jahren kann eine Aufenthaltsgenehmigung für
10 Jahre beantragt werden, deren Kosten sich
auf 600 DH belaufen.
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Marokkanische Feiertage 2005 |
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Samstag,
1.1.
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Neujahr
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Dienstag,
11.1.
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Nationalfeiertag
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Freitag,
21.01.*
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Aïd
Al Adha - Hammelfest
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Donnerstag,
10.2.*
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1er
Moharram - Neujahr
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| Montag,
21.04.* |
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Aïd
Al Mawlid - Geburtstag des Propheten |
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Sonntag,
1.5.
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Tag
der Arbeit
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| Samstag,
30.7. |
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Feierlichkeiten
anlässlich der Amtseinführung (Thronbesteigung) |
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Sonntag,
14.8.
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Oued
Eddahab
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| Samstag,
20.8. |
: |
Tag
der Revolution des Volkes und des Königs
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Sonntag,
21.8.
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: |
Tag
der Jugend
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| Mittwoch,
3.11.* |
: |
Aïd
Al Fitre – Ende des Ramadan |
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| Sonntag,
6.11. |
: |
Marche
Verte - Tag des Grünen Marsches |
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| Freitag,
18.11. |
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Unabhängigkeitstag
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|
| *Die
religiösen Feiertage sind nach dem moslemischen
Mondkalender bewegliche Feiertage; i.d.R.
ist bei religiösen Feiertagen auch der darauffolgende
Tag ein arbeitsfreier Tag in den Behörden
und Unternehmen. |
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Weitere
Tipps können Sie gern bei der Kammer erfragen |
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